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Job Start  (Reintegrationmaßnahme)


Job-Start

Dieses Maßnahmeangebot richtet sich an Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die ihren Beruf oder ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Mit Hilfe des Lehrganges sollen ihnen neue berufliche Alternativen aufgezeigt werden, die sie dann in die Praxis umsetzen können. Die Maßnahme dauert sieben Monate. Während der gesamten Zeit werden sie von kompetenten und erfahrenen Fachkräften unterstützt und beraten.

Ziele der Maßnahme:
 Erstellung eines Profilings
 Erstellung eines Integrationsplanes
 Überprüfung der Vermittelbarkeit für den 1. Arbeitsmarkt
 Kennen lernen und Erproben neuer Arbeitsfelder
 Sammeln von Berufspraxis
 Verbesserung der Vermittelbarkeit
 Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt

Aufbau der Maßnahme:
Die Maßnahme besteht aus einer 6-wöchigen Theoriephase und einer 24-wöchigen Praktikumsphase.

Die Theoriephase:
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 08:00 – 15:00 Uhr statt.

Lehrgangsinhalte:
 Bewerbungstraining
 Testtraining
 Kommunikationstraining
 Arbeitsrecht
 EDV

Die Unterrichtsgestaltung orientiert sich an den Voraussetzungen und Bedürfnissen der Teilnehmer.

Die Praktikumsphase:
...ist das Herzstück der Maßnahme. Das Praktikum soll:
 dazu dienen, dass die Teilnehmer neue berufliche Fertigkeiten entwickeln können.
 dazu verhelfen, dass die Teilnehmer ihre Befähigung für alternative berufliche Tätigkeiten überprüfen können.
 dazu dienen, die Arbeitsaufnahme zu unterstützen und die Möglichkeit auf einen Arbeitsplatz eröffnen.

Das Praktikum besteht aus 2 Modulen:
 Orientierungspraktikum
 Betriebspraktikum

Orientierungspraktikum:
Während dieses Praktikums werden die Teilnehmer behutsam an den 1. Arbeitsmarkt herangeführt. Dabei werden besonders die individuelle Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit berücksichtigt. Das Praktikum findet in speziell für diese Zwecke geeigneten Betrieben und Einrichtungen (sozialen Einrichtungen, Behörden) statt. Betriebspraktikum:
Während dieses Moduls werden die Teilnehmer in Profit-Unternehmen eingesetzt.
Damit sollen:
 ihre Befähigung für den Einsatz in diesen Firmen überprüft werden.
 Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern geknüpft werden.
 eine Arbeitsaufnahme vorbereitet werden.


Der Beginn der Maßnahme erfolgt in Absprache mit dem Kostenträger und RBB.

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